Der britisch-schwedische Konzern AstraZeneca hat seine Lieferzusage für Corona-Impfstoffe als zweiter Produzent gebrochen. Er kündigte die Lieferung von deutlich weniger Sera als vereinbart an. Letzten Freitag teilte AstraZeneca mit, dass zunächst anstatt 80 nur 31 Millionen Impfstoffdosen bis Ende März übergeben werden sollen. Die Folge: Brüssel droht den Herstellern mit einem Verbot von Exporten in Länder außerhalb der EU.
Inakzeptables Vorgehen seitens AstraZenca
In einer stundenlangen Konferenz verhandelten der Konzern und Vertreter von Kommission sowie EU-Staaten über die Nichteinhaltung der Lieferzusage. Die EU-Gesundheitskommissarin, Stella Kyriakides, äußerte sich am Montag wie folgt dazu: „Das ist für die EU inakzeptabel.“ Außerdem habe das Unternehmen „keine zufriedenstellenden Antworten“ gegeben. Dabei standen Ende August noch ganz andere Zahlen im Raum: Es kam zum Abschluss einer Abnahmegarantie durch die Kommission über 300 Millionen Dosen mit einer Option auf weitere 100 Millionen. AstraZeneca erhielt im Gegenzug über 300 Millionen Euro zur Unterstützung der Impfstoff-Entwicklung und vor allem auch dazu, um dem Konzern zu ermöglichen, bereits vor öffentlicher Zulassung mit der Herstellung zu starten. Verbindliche Bestellungen wurden schon Ende Oktober von den EU-Staaten eingereicht.
Vorschlag der Kommission: verpflichtende Ausfuhrgenehmigung
Brüssel ist insbesondere daran interessiert, zu erfahren, wo die vorproduzierten Impfstoffe sind. Wurden sie überhaupt jemals hergestellt? Oder erfolgte der Verkauf an andere Abnehmer? Gleich, welche Antworten es darauf gibt, es handelt sich in jedem Fall um eine grobe Vertragsverletzung. Kyriakides gab bekannt: „Wir haben die Entwicklung und Herstellung vorfinanziert und erwarten jetzt den Ertrag. Wir wollen genau wissen, wie viele Dosen produziert wurden und ob und an wen sie geliefert wurden.“ Bisher gibt es dazu keine Aussage seitens AstraZeneca. Um zukünftig derartiges zu verhindern, steht nunmehr möglicherweise die Einführung eines „Export-Transparenzmechanismus“ an. Das würde bedeuten: Alle Hersteller von Corona-Impfstoffen in der EU benötigen eine Genehmigung für die Ausfuhr in Drittstaaten.
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