Politik

Finanzminister Scholz plant Steuererhöhung unter dem Deckmantel eines „Corona-Soli“

Die Corona-Pandemie hat unser Leben durcheinandergebracht, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Der Arbeitskreis Steuerschätzung gab die Frühjahrsprognose ab, dass die Steuereinnahmen voraussichtlich um 98,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen als erwartet. Dies stellt einen historischen Einnahmerückgang dar, was einer der Gründe dafür ist, dass Olaf Scholz Steuererhöhungen aufgrund der Corona-Krise nicht ausschließt.

Pläne der Politiker

Zur Finanzierung der Corona-Schäden gibt es aus steuerlich-politischer Sicht zwei Ansätze: Nummer eins ist eine Refinanzierung über Konsum. In diesem Fall sollen Kaufanreize geschaffen und die Einkommensteuer gesenkt sowie der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden. Die zweite in der Diskussion stehende Alternative betrifft die sogenannten Reichen, die zur Staatsfinanzierung einen besonderen Beitrag leisten sollen. In diesem Zusammenhang tauchen die Bezeichnungen Vermögensabgabe bzw. Reichensteuer auf. Sie soll sich auf das Vermögen und das Einkommen beziehen.

Die Vermögenssteuer namens „Corona-Soli“

Im Gespräch ist, dass gutsituierte deutsche Bürger die Vermögenssteuer durch eine einmalige Zahlung leisten sollen. Experten vertreten die Meinung, dass es dazu kommen wird. Sowohl diverse Politiker als auch das DIW sprechen sich für eine einmalige 10-prozentige Abgabe aus. Sie soll das oberste „Ein-Prozent“ aller Steuerpflichtigen treffen. Zwischen 10 und 20 Jahren müsste diese Steuer an das Finanzamt abgeführt werden. Ob diese Vorgehensweise verfassungsgemäß ist, bezweifeln jedoch zahlreiche Experten.

Ebenso wie der jetzige Solidaritätszuschlag – ab dem Jahr 2021 nur noch von den oberen 10 Prozent der Einkommenspyramide zu entrichten – könnte sich auch der „Corona-Soli“ gestalten. Es wird damit gerechnet, dass er gut 9 Milliarden Euro in die Finanzkasse spülen wird. Unterhalb der Freigrenze bleibt ein großer Teil der Einkommensempfänger.

Verfassungsrechtlich tauchen in diesem Zusammenhang Probleme auf: Das Grundgesetz fordert für die Vermögensabgabe eine finanzielle Notlage. Sie ist zurzeit allerdings nicht gegeben. Bundesbürgern bleibt zunächst nur abzuwarten. Mit Sicherheit kommt auf die Verfassungsgerichtsbarkeit in naher Zukunft jede Menge Arbeit zu.

Bild: Pixabay.com © fsHH CCO Public Domain

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