Lifestyle Politik Wirtschaft

Teil-Lockdown ab 02.11. beschlossen: Das sind die neuen Corona-Regeln

Was viele Menschen schon lange befürchteten, bewahrheitet sich jetzt: Ab 02.11. gibt es einen Teil-Lockdown in Deutschland. Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben aufgrund der derzeitigen Dynamik des Coronavirus neue Einschränkungen beschlossen. Einen ganzen Monat lang wird das öffentliche Leben erneut massiv heruntergefahren.

Einzelheiten des Teil-Lockdowns

Ab Montag müssen deutsche Privat- und Geschäftsmenschen die einschneidendsten Schritte seit des kompletten Lockdowns im Frühling diesen Jahres hinnehmen. Dazu gehören strenge Kontaktbeschränkungen und die Vermeidung fast aller Freizeitaktivitäten. Nur Personen und die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts dürfen sich gemeinsam aufhalten. Die Gesamtzahl ist auf zudem auf zehn Personen beschränkt. Gruppenfeiern, sowohl in der Wohnung als auch in privaten Einrichtungen und an öffentlichen Orten, werden nicht akzeptiert. Zwar darf sich in Groß- und Einzelhandelsgeschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten, sie bleiben jedoch geöffnet. Schulen, Kitas und Co. ebenfalls.

Hotels müssen den ganzen November ihre Türen weitestgehend geschlossen halten. Übernachtungen sollen nur für dringend notwendige Zwecke erlaubt sein. Außerdem werden die in Deutschland lebenden Menschen aufgefordert, grundsätzlich auf Besuche, auch von Verwandten, und nicht erforderliche private Reisen zu verzichten. Weiterhin müssen Sportfans und Live-Event-Liebhaber auf interessante Höhepunkte verzichten: Zuschauer gibt es einen Monat lang beispielsweise auf Profisportveranstaltungen nicht.

Darüber hinaus ist die Schließung von zahlreichen Freizeiteinrichtungen angesagt. Dies gilt unter anderem für Theater, Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Spielbanken und -hallen, Wettannahmestellen, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios sowie Bordelle. Handelt es sich nicht um Individualsport mit dem eigenen Haushalt, zu zweit oder allein, darf der Amateursportbetrieb auf und in allen Sportanlagen nicht vorgenommen werden. Schließen müssen auch Dienstleistungsbetriebe, darunter Kosmetikstudios und Massagepraxen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt, ebenso die Fußpflege und das Friseurgeschäft.

Die Corona-Maßnahmen im Überblick:

Titelbild von Tumisu auf Pixabay