Unternehmen, die auf Anweisung des Gesundheitsamtes ihre Pforten schließen müssen, können eine Lohnkostenerstattung beanspruchen. Trotzdem besteht Fassungslosigkeit seitens Politikern und Bürgern über den diesbezüglichen Antrag des Fleischbetriebes Tönnies, in dem massenhaft Corona-Fälle entdecken wurden. Zahllose Stimmen wurden laut. So sagte beispielsweise die CDU-Politikerin Julia Klöckner: „Ich habe dafür wenig Verständnis.“ Sie kritisiert die Signalwirkung, die die Anspruchserhebung auf Erstattung der Lohnkosten mit sich bringt. Der gesamten Region sei Schaden zugefügt worden. Verärgerte Bürger sind die Folge und mit dem Antrag gießt der Fleischunternehmer Tönnies praktisch Öl ins Feuer.
Sachverhalt
Sowohl der Schlachtbetrieb selbst als auch Subunternehmer stellten Anträge auf Lohnkostenerstattung beim zuständigen Land Nordrhein-Westfalen. Nachdem Quarantäne-Maßnahmen am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück wegen dem massiven Corona-Ausbruch vom Gesundheitsamt angeordnet wurden, sehen sie diese als gerechtfertigt an. Dies kommt nicht von ungefähr: Laut zuständiger Behörden sieht das Infektionsschutzgesetz eine Erstattung vor, sollte ein Betrieb geschlossen werden und eine Quarantäneanordnung erfolgen.
Stimmen aus der Politik
Ein gesetzlicher Anspruch ist laut des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Karl-Josef Laumann genrell gegeben. Allerdings mahnte er auch mit den Worten: „Ich würde mir anstelle von Herrn Tönnies und seinen Geschäftspartnern sehr genau überlegen, was man den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen eigentlich noch alles zumuten will.“ deutlich, dass er das Verhalten nicht gutheißt.
Der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sieht es als dreist an, dass Tönnies jetzt auch noch abkassieren möchte. Er sagt: „Wer auf ein System der Ausbeutung setzt, die Gesundheit von Menschen riskiert und selbst in der Mitverantwortung für angeordnete Quarantänemaßnahmen steht, sollte sich mit dem Ausreizen von möglichen Erstattungsansprüchen besser zurückhalten.“
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