Politik

Union will das Wahlrecht reformieren und Abgeordneten-Obergrenze einführen

Seit langem werden verschiedene Modelle zur Änderung des Wahlrechts von zahlreichen Politikern diskutiert. Im Grundsatz geht es um die Vermeidung einer weiteren Aufblähung des Bundestages, wie sie schon nach der letzten Wahl stattfand. Heute steht eine Fraktionssitzung an, in der über drei verschiedene Vorschläge der Union gesprochen werden soll. Ziel ist es, die Standpunkte der Abgeordneten herauszukristallisieren, um eine Basis für zukünftige Verhandlungen mit der SPD und der Opposition zu schaffen.

Fraktionschef Ralph Brinkhaus hatte schon einen Vorschlag zur Deckelung der Abgeordnetenzahl bei 750 gemacht. Dieser löste jedoch interne Diskussionen aus. Außerdem deutete die CSU an, einer Minimierung der Wahlkreise vom Jahr 2025 an zuzustimmen. Zuvor wurde dies von der Partei bestimmt abgewiesen.

Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken

Die drei Oppositionsparteien legten bereits einen Gesetzentwurf vor und üben Druck auf die Koalition aus. Sie verlangen eine zügige Abstimmung und darüber hinaus eine Aufhebung des Fraktionszwangs. Sie werfen der Regierung, insbesondere der CSU, eine blockierende Haltung vor. Britta Haßelmann, die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, sagte dazu: „Wenn die Koalition nicht die Kraft findet, was vorzulegen, dann sollen sie wenigstens die Abstimmung freigeben.“

Betont wurde von den Sprechern der drei Fraktionen, dass bisher ausschließlich von ihrer Seite ein expliziter Gesetzentwurf zur Wahlrechtsreform vorgelegt wurde. Sie weisen darauf hin, dass dieser laut einer Expertenanhörung verfassungsgemäß sei. Zudem fordern die Vertreter von FDP, Grünen und Linken eine Beendigung der Beratung sowie die Abstimmung über ihren Gesetzentwurf noch am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Diese beginnt am Samstag, den 4. Juli 2020.

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