Pandemiebedingt führte die Bundesregierung für die Monate von April bis Juni einen Kündigungsschutz ein, der Mietern die Stundung von Mietzahlungen ohne rechtliche Konsequenzen ermöglichte. Sicherlich eine gute Maßnahme, allerdings konnte sie in vielen Fällen Geldsorgen nur vertagen, nicht beseitigen. Betroffen sind vor allem zahlreiche Gewerbetreibende, die vor dem Problem stehen, nunmehr sowohl die ausstehenden als auch fortlaufende Mietzahlungen aufzubringen.
Zahlungsprobleme privater Mieter könnten sich verstärken
Obwohl eine große Welle an Mietausfällen im Zuge des eingeführten Kündigungsschutzes erwartet wurde, hielten sich diese im privaten Bereich in Grenzen. Laut dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat nur ein Prozent der privaten Mieter um eine Mietstundung gebeten. Die weiteren Prognosen sind jedoch deutlich negativer: Gemäß einer Schätzung des Deutschen Mieterbundes könnten in der Zukunft 15 bis 20 Prozent der Mieter in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Grundvoraussetzung für die vermuteten Probleme ist nicht eine zweite Corona-Welle. Vielmehr stehen uns auch ohne sie pandemiebedingte Insolvenzen und Kündigungen bevor.
Dramatische Situation im Gewerbebereich
Allein in Hamburg steht gemäß dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen jede fünfte Gewerbemiete aus. Vom Eigentümerverband Haus und Grund wird die Lage der Gewerbetreibenden gegenüber Privatmietern ebenfalls als deutlich prekärer eingeschätzt. Die Worte von Verbandspräsident Kai Warnecke lassen keine Zweifel offen: „Wir wissen, dass viele Gewerbetreibende am Ende ihrer Kräfte sind.“ Er vermutet ein anstehendes Desaster nicht nur für die Gewerbemieter und ihre Mitarbeiter, sondern auch für Deutschlands Innenstädte – Kneipen, Handel und Gewerbe könnten aus den Citys verschwinden. Warnecke sagt dazu: „Jetzt muss der Blick auf diejenigen gerichtet werden, denen das Wasser bis zum Hals steht.“
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