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Feuerwerk an Silvester: Das sind die aktuellen Regeln

Am letzten Montag wurde der Hoffnung vieler Menschen, die auch dieses Jahr ihre Raketen und Böller uneingeschränkt zünden wollten, endgültig ein Ende gesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die generelle Untersagung von Pyrotechnik bestätigt. Außerdem wurde bundesweit für den 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 ein An- und Versammlungsverbot erlassen.

Hintergrund der Regeln

Innenminister Horst Seehofer (CSU) begründet dieses Vorgehen mit folgenden Worten: „Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung.“ Erfahrungsgemäß geht das Abbrennen von Feuerwerk jährlich mit Verletzungen einher, die teilweise im Krankenhaus behandelt werden müssen. Da die Notfallambulanzen und Kliniken durch die Corona-Pandemie bereits stark belastet sind, soll ihnen – so gut es geht – der Rücken freigehalten werden.

Bundesweites Verkaufsverbot

Die neuen Regeln gelten für alle Bundesländer. Sie betreffen den Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2. Konkret handelt es sich dabei um Knaller, Batterien und Raketen – die klassischen Böller unseres Silvesterfeuerwerks. Damit gehen der Branche um die 130 Millionen Euro Umsatz (so hoch lag er im Jahr 2019) verloren, denn etwa 95 Prozent ihrer Jahreserlöse werden im Dezember erwirtschaftet. Trennen muss man den Kauf von Feuerwerkskörpern vom Entzünden, das nicht überall ausdrücklich verboten ist. Eine Ausnahme stellen belebte Plätze dar.

Je nach Bundesland/Stadt unterschiedliche Regelungen

Beispielsweise in Nordrhein-Westfalen gibt es nur auf belebten Straßen und Plätzen ein Zündverbot. Für die Bonner Bevölkerung steht hingegen ein kompletter Verzicht im gesamten Stadtgebiet an. In Berlin wird es in der Silvesternacht gleichfalls sehr ruhig sein: An 56 Orten, darunter das Brandenburger Tor, ist das Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. In Dresden und Chemnitz gilt es für alle öffentlichen Flächen, in letzterer Stadt zusätzlich für private Bereiche, die für jedermann zugänglich sind.

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