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Brexit-Deal: Was wurde konkret beschlossen?

Die Hoffnung der Politiker auf eine sachte Landung des Brexits hat sich nicht erfüllt. Zwar kann man nicht von einem No-Deal sprechen, jedoch hilft der am Heiligabend geschlossene Handelspakt, nur die größten Schwierigkeiten zu vermeiden. Das über 1.200-seitige Dokument betrifft die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase. Es hält Antworten auf die wichtigsten Fragen bezüglich Handel, Kooperation von Justiz und Polizei sowie Krankenversicherungsschutz für Reisende im Fall einer Notbehandlung bereit.

Härte zieht keine chaotischen Folgen nach sich

Großbritannien verabschiedet sich vom Binnenmarkt und der Zollunion. Damit befindet es sich im Vergleich zu Norwegen oder der Schweiz in weit größerer Entfernung von der Umlaufbahn Brüssels. Gleichfalls sprechen die Wirtschaftsverbände beidseits des Ärmelkanals von einer harten Landung – sie erhofften sich einiges mehr von dem Pakt. Tatsache ist, dass es nur eine minimale Zusammenarbeit geben wird. Auch, wenn die bestehenden Fakten kaum als weich bezeichnet werden können, sehen Experten immerhin kein unübersichtliches Chaos auf Menschen und Wirtschaft zukommen.

Brexit-Deal: Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick

Der Handelspakt sorgt für einige Veränderungen in verschiedenen Bereichen, beginnend mit dem 1. Januar 2021.

Export

Positiv ist, dass für britische Ausfuhrgüter mit Ziel EU keine Zölle mehr anfallen. Allerdings müssen Exporteure aufwendig nachweisen, dass deren Herstellung überwiegend im eigenen Land erfolgte. Zu belegen ist außerdem die Einhaltung der Produktstandards sowie der EU-Regeln.

Fischerei

Großbritannien fokussierte sich seit dem Referendum 2016 stark auf die Kontrolle über die eigenen Fischereigewässer. Trotz allem machte es Zugeständnisse: Für die nächsten fünf Jahre steht für europäische Fischer der Verzicht auf ein Viertel ihrer Fangquoten an.

Personenfreizügigkeit

Zwischen der EU und Großbritannien findet die Personenfreizügigkeit mit dem 31. Dezember 2020 ihr Ende. Jeder, der dort leben oder arbeiten möchte, muss einen Visumsantrag stellen. Bei der Bewilligung spielen Faktoren wie Einkommenshöhe sowie Geschäftsbranche eine Rolle. Eine Visumspflicht für kurze touristische Reisen gibt es weiterhin nicht.

Europäische Krankenversicherungskarte

Ist die EHIC nicht abgelaufen, behält sie erst einmal ihre Gültigkeit. Weiterhin soll der Krankenversicherungsschutz des jeweiligen Heimatlandes für Reisende im Notfall auch in der Zukunft bestehen bleiben.

Bild von Thanks for your Like • donations welcome auf Pixabay

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