Mit Verabschiedung des Konjunkturprogramms beschloss die Bundesregierung auch eine temporäre Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli bis Jahresende. Zweifelhaft ist, ob die Kunden dadurch wirklich von Preissenkungen profitieren. Denn für Selbstständige, Gewerbetreibende und Händler kann der Schuss nach hinten losgehen, da Mehraufwand und einige Probleme auf sie zukommen.
Problematik für Betriebe
Insbesondere spezielle Kassensysteme erfordern umfangreiche, kostenaufwendige Änderungsmaßnahmen. Um sie mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu füttern, sind in der Regel Updates und Zuordnungen erforderlich. Bereits Anfang des Jahres mussten die Innenstadt-Geschäfte die Umstellung auf die Bonpflicht in den Griff bekommen. Durch den jetzigen Schritt der Bundesregierung stehen den Betreibern wiederum zeit- und kostenintensive Anpassungen im Payment-Prozess bevor.
Im Bereich der Buchhaltung stellt sich der parallele Betrieb von verschiedenen Mehrwertsteuersätzen als schwierig dar. Für Unternehmen, die beispielsweise Vorprodukte und Zutaten kaufen müssen, wird es noch komplizierter. Denn der Leistungszeitraum muss selbstverständlich korrekt der Abrechnungsperiode zugeordnet werden. Vor allem dieser Teil des Konjunkturpaketes wird Buchhaltern, Steuerberatern und Co. einen erhöhten Arbeitsaufwand bescheren.
Je nach Art der Waren, die im Verkauf stehen, ist es zahlreichen Unternehmern vermutlich nicht möglich, kurzfristig die Umstellung durchzuführen. Garantiert ist: Auf B2B-Händler, die ohnehin mit Nettobeträgen arbeiten, kommen zusätzliche Kosten hinzu, ohne dass diese irgendeinen Profit versprechen. Dies betrifft auch etliche Startups im B2B-Bereich: Weder die Kunden noch sie selbst werden von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren – trotz Mehraufwand wegen der Umstellung. On- und Offline-Betriebe müssten außerdem ihre angegebenen Bruttopreise einer Auffrischung unterziehen. Während der Aufwand für Erstgenannte etwas einfacher ist, wird es arbeitsintensiv für Ladengeschäfte. Ob dieser Aufwand wirklich für einen bereits überschaubaren Zeitraum betrieben wird, nur um den Endkunden 3% Preisnachlass zu gewähren, ist fraglich.
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